Leitfaden zu GPSR-Rollen

Hersteller vs. EU-verantwortliche Person nach GPSR: Was Shopify-Händler wissen sollten

Hersteller und verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU beziehen sich auf dasselbe Produkt, sind aber nicht automatisch dieselbe Organisation und sollten nicht als austauschbare Rollen erfasst werden.

Die kurze Antwort

Nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/988 ist Hersteller, wer ein Produkt herstellt oder entwickeln beziehungsweise herstellen lässt und es unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke vermarktet.

Artikel 16 verlangt zusätzlich einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur. Je nach Lieferkette kann dies der EU-Hersteller, ein Importeur, ein Bevollmächtigter mit passendem schriftlichem Mandat oder – unter den vorgesehenen Voraussetzungen – ein Fulfilment-Dienstleister sein. Bei einem Hersteller außerhalb der EU verlangt Artikel 19 im Online-Angebot sowohl Herstellerangaben als auch Angaben zur verantwortlichen Person nach Artikel 16.

Hersteller und EU-verantwortliche Person im Vergleich

Der Begriff „EU-verantwortliche Person“ ist eine verständliche Kurzform. Rechtlich kommt es jedoch darauf an, welcher Wirtschaftsakteur im Rahmen von Artikel 16 für das konkrete Produkt verantwortlich ist.

Vergleich zwischen Hersteller und verantwortlichem Wirtschaftsakteur in der EU nach der GPSR
RolleWer?Wann relevant?SchwerpunktOnline-Angebot
HerstellerStellt das Produkt her oder lässt es entwickeln beziehungsweise herstellen und vermarktet es unter eigenem Namen oder eigener Marke.Bei jedem Produkt mit bestimmbaren Herstellerangaben.Produktgestaltung, Sicherheit, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit und Herstellerpflichten.Artikel 19 nennt Name oder Marke sowie Postanschrift und elektronische Kontaktadresse des Herstellers.
Verantwortlicher EU-WirtschaftsakteurDer zuständige EU-Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte oder Fulfilment-Dienstleister für das Produkt.Artikel 16 verlangt ihn, bevor ein erfasstes Produkt in der EU in Verkehr gebracht wird.Die Aufgaben nach Artikel 16 und den dort einbezogenen Marktüberwachungsvorschriften.Bei einem Hersteller außerhalb der EU nennt Artikel 19 zusätzlich Name, Postanschrift und elektronische Adresse dieser verantwortlichen Person.

Begriffsbestimmung in Artikel 3

Entscheidend ist, wer das Produkt unter eigenem Namen vermarktet

Die produzierende Fabrik ist nicht zwingend der rechtliche Hersteller gegenüber Kunden. Auch ein Markeninhaber, der ein Produkt entwickeln oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, kann Hersteller im Sinne der GPSR sein.

Shopify-Händler sollten deshalb nicht ungeprüft den Fabriknamen aus einer Rechnung übernehmen. Die Herstellerangabe sollte zum Produkt gehören und durch den Lieferanten oder eine andere autorisierte Quelle belegt sein.

Rahmen des Artikels 16

Die verantwortliche Person muss ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur sein

Artikel 16 sieht nicht nur einen einheitlichen Ernennungsweg vor. Welcher EU-Wirtschaftsakteur verantwortlich ist, hängt von der tatsächlichen Lieferkette ab.

Für Händler lautet die praktische Frage daher nicht nur „Gibt es einen EU-Kontakt?“, sondern „Welche Kategorie von Wirtschaftsakteur ist für dieses Produkt verantwortlich und auf welcher Grundlage?“

EU-Hersteller

Ist der Hersteller in der EU niedergelassen, kann er selbst der verantwortliche Wirtschaftsakteur sein.

Importeur

Bei einem Hersteller außerhalb der EU kann der EU-Importeur, der das Drittlandsprodukt in der EU in Verkehr bringt, diese Rolle einnehmen.

Bevollmächtigter

Ein Hersteller außerhalb der EU kann einem EU-Bevollmächtigten ein schriftliches Mandat für die einschlägigen Aufgaben erteilen.

Fulfilment-Dienstleister

Für von ihm bearbeitete Produkte kommt ein EU-Fulfilment-Dienstleister nur in Betracht, wenn kein vorrangiger EU-Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter vorhanden ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ablauf bei Nicht-EU-Herstellern

Den Hersteller nicht durch einen EU-Kontakt ersetzen

Ein Hersteller außerhalb der EU bleibt Hersteller. Der verantwortliche EU-Wirtschaftsakteur ist eine zusätzliche Rolle und ersetzt nicht den Namen des ausländischen Herstellers.

Der Händler sollte beide Stellen eindeutig identifizieren und klären, welcher Weg nach Artikel 16 greift, bevor Kontaktdaten im Produktangebot erscheinen.

  1. 01

    Hersteller identifizieren

    Die Stelle erfassen, die das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, einschließlich Post- und elektronischer Adresse.

  2. 02

    EU-Lieferkette nachvollziehen

    Prüfen, ob ein EU-Importeur vorhanden ist oder ein anderer Wirtschaftsakteur wirksam benannt wurde.

  3. 03

    Grundlage nach Artikel 16 bestätigen

    Kategorie des Wirtschaftsakteurs erfragen und geeignete Angaben zum behaupteten Umfang aufbewahren.

  4. 04

    Rollen getrennt führen

    Hersteller und verantwortliche EU-Person in getrennten, produktbezogenen Feldern speichern.

Fernabsatz nach Artikel 19

Welche Angaben im Online-Produktangebot sichtbar sein sollen

Artikel 19 gilt, wenn Wirtschaftsakteure Produkte online oder über andere Formen des Fernabsatzes bereitstellen. Die Vorschrift nennt Mindestangaben, die klar und gut sichtbar im Angebot erscheinen müssen.

Die folgenden Kategorien fassen die amtliche Vorschrift zusammen. Zusätzliche produktspezifische Regeln können gelten und müssen für Sortiment und Zielmärkte gesondert bewertet werden.

Herstellerkontakt

Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Postanschrift und elektronische Adresse.

Kontakt der verantwortlichen EU-Person

Bei einem Hersteller außerhalb der EU: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person nach Artikel 16.

Produktidentifikation

Abbildung, Produktart und ein weiterer Identifikator, der die Zuordnung ermöglicht.

Warn- und Sicherheitsinformationen

Erforderliche Warn- oder Sicherheitshinweise in einer für Verbraucher leicht verständlichen, vom betreffenden Mitgliedstaat bestimmten Sprache.

Können die Rollen übereinstimmen?

Dieselbe Stelle kann beide Rollen ausfüllen – aber nicht in jeder Lieferkette

Ein in der EU niedergelassener Hersteller kann zugleich Hersteller und verantwortlicher Wirtschaftsakteur sein. Die rechtlichen Konzepte bleiben dennoch getrennt; lediglich dieselbe Stelle besetzt beide Positionen.

Bei einem Hersteller außerhalb der EU ist der verantwortliche Wirtschaftsakteur regelmäßig eine andere Stelle in der EU. Lager, Lieferant, Marktplatz oder der eigene Shop übernehmen diese Rolle nicht automatisch.

Drei praktische Lieferkettenbeispiele

Deutsche Marke produziert unter eigenem Namen

Das deutsche Unternehmen ist Hersteller und kann als EU-Hersteller zugleich verantwortlicher Wirtschaftsakteur sein. Seine Herstellerangaben bleiben im Angebot erforderlich.

US-Hersteller mit EU-Importeur

Das US-Unternehmen bleibt Hersteller. Der EU-Importeur kann der verantwortliche Wirtschaftsakteur sein. Im Online-Angebot sollten beide Kontakte getrennt erscheinen.

Nicht-EU-Hersteller beauftragt EU-Vertreter

Erteilt der Hersteller einem geeigneten EU-Bevollmächtigten das erforderliche schriftliche Mandat, kann dieser die benannten Aufgaben übernehmen. Eine Kontaktadresse allein belegt Mandat und Produktumfang nicht.

Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter und Fulfilment-Dienstleister

Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Positionen. Eine Organisation kann mehrere Positionen innehaben, doch die Grundlage ist produktbezogen zu klären.

Hersteller

Stellt das Produkt her oder lässt es herstellen und vermarktet es unter eigenem Namen oder eigener Marke.

Importeur

Eine in der EU niedergelassene Stelle, die ein Drittlandsprodukt in der EU in Verkehr bringt.

Bevollmächtigter

Eine in der EU niedergelassene Stelle mit schriftlichem Herstellermandat für bestimmte Aufgaben.

Fulfilment-Dienstleister

Ein definierter Logistikakteur, der nur als vorgesehene Auffanglösung und für die von ihm bearbeiteten Produkte relevant werden kann.

Häufige Fehler bei der Datenerfassung

Häufige Fehler bei der Datenerfassung

Praktischer Shopify-Ablauf

Rollendaten bewusst anfordern, prüfen und veröffentlichen

Ein strukturierter Ablauf reduziert falsche Produktzuordnungen und voreilige Veröffentlichungen.

  1. 01

    Produktreferenz synchronisieren

    Mit dem richtigen Shopify-Produkt, der SKU und dem Barcode beginnen.

  2. 02

    Getrennte Rollenfelder anfordern

    Hersteller- und EU-Verantwortlichenangaben separat und mit Produktumfang anfordern.

  3. 03

    Antwort vergleichen

    Namen und Adressen mit Kennzeichnung, Verpackung und verfügbaren Unterlagen vergleichen.

  4. 04

    Unklare Angaben zurückgeben

    Bei unklarer Kategorie, Adresse oder Produktabdeckung eine Korrektur anfordern.

  5. 05

    Nur Freigegebenes veröffentlichen

    Private Unterlagen getrennt halten und nur geeignete, freigegebene Felder bewusst veröffentlichen.

Hersteller- und Verantwortlichenangaben produktbezogen halten

ComplyDock ermöglicht Shopify-Händlern, unterstützte Hersteller- und Verantwortlichenfelder bei einem zugewiesenen Lieferanten anzufordern, Werte getrennt zu prüfen, unklare Angaben zurückzugeben und Freigaben mit dem passenden Produkt zu verbinden.

ComplyDock identifiziert oder bestellt keine verantwortliche Person, prüft weder Rechtsstellung noch Mandat, bestimmt keine anwendbaren Regeln und zertifiziert keine Konformität. Diese Entscheidungen verbleiben beim Händler und seinen fachlichen Beratern.

FAQ zu Hersteller und EU-verantwortlicher Person

Offizielle Quellen